Weidenanbau und Agroforst
Kriterien für die Förderung
Die Beibehaltung von Agroforstsystemen wird in der neuen Förderperiode im Rahmen der Öko-Regelung gefördert. Die Systeme müssen dafür folgende Kriterien erfüllen:
- Der Gehölzflächenanteil muss 2 bis 35 % der beantragten Fläche abdecken.
- Es gibt mindestens zwei Gehölzstreifen.
- Die Breite der Gehölzstreifen beträgt 3 bis 25 m.
- Es muss mindestens einen Abstand zwischen den Gehölzstreifen von 20 m bis maximal 100 m geben.
- Der Abstand zum Parzellenrand muss mindestens 20 m betragen, Abweichungen zum Gewässer sind möglich.
- Das Holz darf nur im Januar, Februar und Dezember geerntet werden.
- Für ein Agroforstsystem muss ein Nutzungskonzept vorliegen
- Bestehende Landschaftselemente werden nicht zu Agroforstsystemen gezählt.
Die Prämie für die Öko-Regelung Beibehaltung von Agroforstsystemen wird voraussichtlich 60 €/ha je Gehölzstreifen zusätzlich zu der Flächenprämie betragen. Grundlage für diese Berechnung ist ausschließlich der Gehölzstreifen des Agroforstsystems, nicht die danebenliegenden Acker- oder Grünlandflächen. Die Förderung von Investitionen zum Beispiel für die Pflanzung oder den Baumschutz ist nicht Bestandteil der Öko-Regelungen, sondern muss von den Bundesländern erstellt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich einzelne Rahmenbedingungen nach 2023 noch verändern können.
Quelle : Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen